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Immobilienbezogene Auskunft
SCHRITTE DES KAUFVERFAHRENS EINES LÄNDLICHEN GRUNDSTÜCKS
Jeder Vertragsabschluss hat seine Besonderheiten, aber im Allgemienen werden folgende Schritte erfüllt:
- Der Käufer wählt ein Grundbesitz aus und vereinbart den Kaufpreis.
- Der Notar des Käufers legt einen Vorvertrag aus, durch den folgende Bedingungen des Geschäfts festgelegt werden und durch den der Vorbehalt des Kaufes versichert ist:
a) Entsprechende Feststellung der Daten des Verkäufers und des Käufers, die sich jeweils zum entsprechenden Verkauf und Kauf verpflichten;
b) Der Grundbesitz wird mit der Grundstücknummer, Flächenmaße, angrenzenden Grundstücken, Pläne usw gekennzeichnet.
c) Es werden der Preis und die Zahlungsbedingungen, seien diese bar oder in Raten, mit oder ohne Bürgschaft, festgelegt.
d) Der Käufer hinterlegt bei seinem Notar einen Anzahlungsbetrag, der im allgemeinen 10% des vereinbarten Kaufpreises beträgt. Der Verkäufer hinterlegt beim selben Notar die Eigentumsurkunden des entsprechenden Grundstücks.
e) Es wird eine Höchstfrist festgelegt um die Niederschrift des Kaufvertrages zu genehmigen (oder ein Vorverkaufsvertrag im Falle einer Ratenzahlung). Innerhalb der erwähnten Frist muss der Notar den geeigneten Stand des Grundstücks bestätigen, die Inhaberschaft und die allgemeine gesetzmäßige, steuerrechtliche Lage des Grundstücks, sowie die entsprechende Einschreibung im Katasterregister. Im Falle, dass der Stand der Dinge nicht angemessen ist, wird der Vertrag gekündigt, die Anzahlung und die hinterlegenen Urkunden zurückerstattet, es sei, dass die Mängel völlig behoben werden.
f) Es wird eine Strafe für den Fall der Nichteinhaltung des Vereinbarten seitens einer der Parteien, festgelegt.
- Nach der Genehmigung des Vorvertrages leitet der Notar folgende Schritte ein:
Der Notar untersucht die Eigentumsurkunden und beantragt die Register-, Kataster-, und Steuerbescheinigungen, sowie die restlichen Urkunden, die zum Vergleich und Überprüfung des Grundstücks notwendig sind um festzustellen, dass die Inhaber und das Grundstück frei von Verpflichtungen, Beschlagnahmungen, Hypotheken und Belastungen sind. Nach Bestätigung der Vorgeschichte, stellt der Notar die Niederschrift des Kaufvertrages aus, die gleichzeitig gegen die Zahlung des Kaufpreises und der Übernahme des Grundstücks unterzeichnet wird, es sei, dass eine Ratenzahlung des Preises vereinbart wurde. Die Niederschrift der Besitzübernahme wird im Register des Grundstückeigentums eingeschrieben, womit der Käufer Eigentümer und Besitzer des Grundstückes, mit gesetzlicher Wirksamkeit dem Verkäufer und Dritten gegenüber, ist.
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