Das Investitionssystem in Uruguay ist frei, unabhängig davon, dass die Anlagen von nationalen oder ausländischen Kapitalien stammen. Die Haupteigenschaften des Systems sind folgende:
• Beständiger Sicherheitsrahmen für die Anleger, sei es auf Grund des Privateigentumschutzes oder auf Grund der Stabilität der Wirtschaftspolitik.
• Es ist keine Genehmigung zur Niederlassung neuer Unternehmen erforderlich; die Personen und die Unternehmen verfügen über die totale Freiheit ihre gewerblichen Aktivitäten im Land zu eröffnen, ohne dass irgendeine Genehmigung seitens des Staates erteilt werden soll.
• Es gibt keine Grenze zur Beteiligung ausländischen Kapitals an den Gesellschaften, außer bestimmten Ausnahmen; die Ausländer können 100% des Gesellschaftskapitals zurückhalten oder ein Joint-Venture bilden.
• Es gibt keine Beschränkung weder zur Kapital- noch zur Gewinnrückführung; die Rückführung kann ohne jedliche Staatsgenehmigung durchgeführt werden.
• Freier und nicht geregelter Devisenmarkt, der den freien Kauf/Verkauf von Devisen zulässt.
• Vorzugsbehandlung für die Einführung von Kapitalanlagegüter; der größte Teil der Kapitalanlagegüter werden zu sehr günstigen Zollgebühren oder eventuell zollfrei, gemäß der verschiedenen Zollverfahren eingeführt.
• Einführungsfreiheit für jede Art von Gütern; die Zollgebühren weichen von 0% bis 23%, mit Ausnahme des zeitweiligen Aufenthals einiger Produkte.
• Totale Exportfreiheit, wobei es weder Belastungen noch Ausfuhrverbote gibt.
• Es gibt ein Rückerstattungssystem direkter und indirekter Steuern sowie ein Zolleinfuhr-auf-Zeit-System, die die Exportbranche fördern.
• Freiheit zur Genehmigung von Güter- oder Dienstleistungsverträgen, einschließlich Arbeitsverträgen, in ausländischer Währung.
• Feiheit zur Personaleinstellung, einschließlich ausländischem Personal.
• Anlageabkommen zum Schutz gegen die doppelte Versteuerung.
• Gewährleistung der totalen Anonymität der Anleger und die Möglichkeit sich an einem vor kurzem gesetzlich verabschiedeten vorteilhaften Treuhandschaftssystems zu halten.
• Zugang zu einem Absatzmarkt von über 200 Mio.: MERCOSUR soll jetzt auch der mexikanische Markt hinzugerechnet werden, auf Grund der unlängst erweiterten Abkommen.
• Die Möglichkeit von dem Staat eine “Erklärung im Sinne des nationalen Interesses” für Projekte privater Investitionen (Gesetz16.906) zu erhalten, womit in jedem Fall eine Reihe Steuerentlastungen genehmigt werden.
• Ohne Vorbehalt dessen, gibt es verschiedene Bereiche, die allgemein unterstützt und gefördert werden ( z.B. Aufforstung), sowie auch die Anlage von Industrieeinrichtungen in den sog. Industrieparks (Gesetz 17.547).
Anlegerbetreuungsstelle des Ministeriums für Tourismus: Diese Stelle wurde durch Gesetz 17.555 vom 18. September 2002 eingerichtet, um die Bewertung von Investitionsprojekten zu vereinfachen und ermöglichen.
Diese Stelle übernimmt folgende Aufgaben:
• zentralisiert die Information für nationale und ausländische Anleger
• vermeidet an Hand einer Vorbewertung Verzögerungen, die sich aus formellen Mängeln der Projekte ergeben
• leitet tatkräftig das Projektverfahren durch die verschiedenen Ämter und Behörden, die in der Projektbewertung mitwirken.
http://www.mintur.gub.uy
Ohne Vorbehalt der Berücksichtigung anderer Bereiche, die für spezifische Branchen ansprechend sein könnten, zählen wir die Tätigkeiten auf, die zurzeit mit vorteilhaften Bedingungen zur Anlage in unserem Land rechnen, sei es an Hand der Werte der Aktivposten und entsprechenden Inputs und/oder weil sie sich an ein zweckmäßiges Steuersystem halten können:
• Erwerb von städtischen und außerstädtischen Grundstücken im Land.
• Erwerb von ländlichen Gründstücken für ertragreiche und/oder Anlagezwecke.
• Erwerb und Zusammenschließung mit betriebsfähigen oder neu einzurichtenden agrarindustriellen Unternehmen in folgenden Bereichen: Fleisch, Reis, Milchprodukte, Weinbau, Zitrusfruchtanbau, Imkerei und Fischfang.
• Unternehmen in der Textil- und Lederbranche.
• Einrichtung von Unternehmen in Zollfreizonen, besonders im Dienstleistungsbereich verschiedener Art (Kommunikationswesen, Softwareentwicklung, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Logistikzentren für Vertrieb und Verwaltung, internationalen Handel usw.), eventuell durch das Freihafensystem ergänzt oder ersetzt.
• Vermarktung von Investitions- und Finanzierungsgeschäften, Dienstleistungen und internationalem Handel durch uruguayische on-shore und off-shore Gesellschaften, die eventuell von Unternehmen aus anderen angebrachten Bezirken ergänzt oder ersetzt und von unserem Land aus verwaltet werden.
• Finanzielle off-shore Tätigkeit durch externe finanzielle Vermittlungskörperschaften (EIFEs)
• Aufforstung und Nebengewerbe
• Investitionen durch System der Zuteilung öffentlicher Arbeiten.
• Investitionen im Tourismusbereich.
• Investitionen im Bereich der Entwicklung von bioenergetischen Systemen.
• Teilnahme an Privatisierungsprogrammen und Vereinigungen mit dem Staat in Bereichen, die diese ermöglichen.
• Bergbauindustrie und Nebengewerbe: Granitabbau, Marmor- und Granitverarbeitung, Granit- und Bestattungsverzierung, Abbau und Verarbeitung von Halbedelsteinen.